Lexikon
Auseinandersetzung
Aufteilung eines gemeinschaftlichen Vermögens; 1. im Eherecht die Aufhebung einer Gütergemeinschaft (§§ 1471ff. BGB); – 2. im Erbrecht die Aufhebung einer Erbengemeinschaft (§§ 2042ff. BGB); – 3. im Gesellschaftsrecht die Auflösung des Gesellschaftsvermögens und seine Aufteilung unter die Gesellschafter nach vorheriger Begleichung der gemeinschaftlichen Schulden (§§ 730ff. BGB).
Das österreichische Zivilrecht spricht in allen Fällen von einer „Teilung“ (§§ 555-558, 841, 1215 ABGB). – Schweiz: güterrechtliche Auseinandersetzung (bei jedem Güterstand), bei Scheidung nach Art. 154 ZGB.
Wissenschaft
Die grüne Stadt von morgen
Hitze und Starkregen machen Stadtbewohnern zunehmend zu schaffen. Planer reagieren mit natürlicher Aufrüstung: bepflanzte Dächer und urbane Wälder. von HARTMUT NETZ Es ist kurz nach vier am Nachmittag des 27. Juli 2016, als die Feuerwehr für Berlin den Ausnahmezustand ausruft. Die Gewitterfront, die die Stadt am Nachmittag...
Wissenschaft
Quanten Bullshit
Immer wieder hört man in öffentlichen Reden, dass etwas ein Quantensprung sei – womit dann jedoch in fast allen Fällen das Gegenteil der ursprünglichen Idee gemeint ist. Denn in der Physik sind Quantenübergänge bekanntlich das Kleinste, was die Natur zu bieten hat, zumal sie meist nach unten in einen Grundzustand verlaufen, in...
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