Ausfuhrverbot

außenhandelspolitische Maßnahme in Form des Verbots, bestimmte Güter zu exportieren; oft auf bestimmte Länder beschränkt. Sehr verbreitet zur Zeit des Merkantilismus (besonders für Edelsteine und Rohstoffe); heute relativ selten, in der Regel nur für Kriegsmaterial und kriegswichtige Rohstoffe, z. T. auch für Altertümer und Kunstwerke.