Lexikon

Ausgleichsabgabe

eine Abgabe, die nach dem Sozialgesetzbuch IX vom 19. 6. 2001 von solchen Arbeitgebern erhoben wird, die nicht die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter beschäftigen. Sie ist für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich zu entrichten (105260 Euro je nach Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten) und jährlich an die Integrationsämter abzuführen. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden.
künstliche Intelligenz
Wissenschaft

KI-Sprachmodelle zeigen politisch linke Tendenzen

KI-Anwendungen wie ChatGPT und Co. können zur politischen Meinungsbildung beitragen. Doch wo stehen sie selbst politisch? Eine Studie hat nun 24 große Sprachmodelle verschiedenen Tests zur politischen Orientierung unterzogen. Demnach tendieren die meisten dieser Künstlichen Intelligenzen zu linken und libertären Positionen. KI-...

Quanteninternet, Atom
Wissenschaft

Abenteuer Quanteninternet

Absolut abhörsicher kommunizieren: Das soll mit einer besonderen Form der Vernetzung gelingen – im Quanteninternet.

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