Ausgleichsteuer
eine bis 1967 geltende Ergänzungssteuer zur Umsatzsteuer, durch die die aus dem Ausland eingeführten Güter genauso belastet werden sollten wie die Inlandsgüter; ersetzt durch die Einfuhrumsatzsteuer.
eine bis 1967 geltende Ergänzungssteuer zur Umsatzsteuer, durch die die aus dem Ausland eingeführten Güter genauso belastet werden sollten wie die Inlandsgüter; ersetzt durch die Einfuhrumsatzsteuer.