A

ausliefern

Wahrig

auslie|fern 〈V. t.; hat〉 1 zum Verkauf ausgeben (Ware, Bücher) 2 aushändigen, übergeben 3 〈Rechtsw.〉 dem Heimatstaat, der zuständigen Gerichtsbarkeit übergeben ● einen geflohenen Verbrecher ~; Gefangene dem Feind ~; die erste Auflage wird im Mai ausgeliefert; jmdm. od. einer Sache (z. B. Unwetter) völlig ausgeliefert sein schutzlos preisgegeben sein

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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