Ausschlagung
Befugnis des Erben, auf seine Erbberechtigung durch öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht zu verzichten; nur binnen 6 Wochen möglich.
Auch: Ausschlagung der Erbschaft
Befugnis des Erben, auf seine Erbberechtigung durch öffentlich beglaubigte Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht zu verzichten; nur binnen 6 Wochen möglich.
Auch: Ausschlagung der Erbschaft