Aus|schlie|ßung 〈f. 20〉 1 das Ausschließen, das Ausgeschlossenwerden 2 〈Rechtsw.〉 gesetzl. Verbot der Mitwirkung von Richtern u. a. Gerichtspersonen an Verfahren in eigener Sache od. von eigenem Interesse
A
Ausschließung
WahrigQuelle: Wahrig Wissenschaftslexikon