Außenbereich
derjenige Teil eines Stadt- oder Gemeindegebiets, der außerhalb des zusammenhängend bebauten Wohn- und Industriegebiets liegt. Im Außenbereich darf in der Regel nicht gebaut werden, um die Zersiedlung des nur beschränkt verfügbaren Grund und Bodens zu verhindern und planlose Ortsentwicklung zu vermeiden. Ausnahmen sind z. B. land- und forstwirtschaftliche Bauten, öffentliche Versorgungseinrichtungen, Fernmeldeanlagen und dgl.; für diese Bauvorhaben muss der Bauherr die Erschließung selbst vornehmen.