Außenwirtschaftsgesetz
Abkürzung AWG (vom 28. 4. 1961, in Kraft getreten am 1. 9. 1961, Neufassung vom 27. 6. 2009), die Kodifikation des deutschen Außenwirtschaftsrechts. Das Außenwirtschaftsgesetz hat die bis dahin geltenden Devisenbewirtschaftungsgesetze sowie die sonstigen Gesetze und Verordnungen im Bereich des Außenwirtschaftsrechts ersetzt. Das Außenwirtschaftsgesetz gilt für den gesamten Außenhandel Deutschlands. Es normiert die grundsätzliche Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs und beruht auf dem Grundsatz des freien Warenverkehrs mit dem Vorbehalt der Beschränkungsmöglichkeit, insbesondere zum Zweck der Erfüllung zwischenstaatlicher Vereinbarungen und zur Abwehr schädigender Geld- und Kapitalzuflüsse.