Aussetzung
jemanden in eine hilflose Lage versetzen oder in hilfloser Lage vorsätzlich verlassen; strafbar nach § 221 StGB. – In Österreich wird die Aussetzung nach § 82 StGB mit Freiheitsstrafe geahndet. – In der Schweiz ist die Aussetzung ähnlich geregelt durch Art. 127 StGB. Strafaussetzung .