Australien

Australien: Verwaltungsgliederung Australien: Verwaltungsgliederung Bundesstaat/Bundesterritorium Fläche (in km 2 ) Einwohner (in 1000) Hauptstadt Neusüdwales 800 642 6 967 Sydney Queensland 1 730 648 4 279 Brisbane Südaustralien 983 482 1 602 Adelaide Tasmanien 68 401 498 Hobart Victoria 227 416 5 298 Melbourne Westaustralien 2 529 875 2 163 Perth Nordterritorium 1 349 129 220 Darwin Hauptstadt-Territorium 2 358 344 Canberra Gemäß der 1901 in Kraft getretenen Verfassung ist Australien eine parlamentarisch-demokratische Monarchie innerhalb des Commonwealth. Staatsoberhaupt ist die britische Königin, vertreten durch einen Generalgouverneur(in). Australien hat ein Parlament, das aus zwei Kammern besteht: dem Repräsentantenhaus mit 150 Mitgliedern, die für eine Legislaturperiode von drei Jahren gewählt werden, und dem Senat als Länderkammer mit 76 Abgeordneten, je zwölf aus den sechs Bundesstaaten und je zwei Abgesandte aus den drei Territorien. Die vom Premierminister geführte Regierung ist dem Parlament verantwortlich. Die konservativen Liberalen (Liberal Party, LP) und die Nationalpartei (National Party, NP), die vor allem agrarpolitische Interessen vertritt, bilden die bürgerliche Opposition. Regierungspartei ist die sozialdemokratische Arbeiterpartei (Labor Party, LP). Daneben gibt es noch einige kleinere Parteien (z. B. die Grünen). Höchste juristische Instanz ist das Oberste Bundesgericht (High Court).