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österreichisch Aviso, Anzeige, Benachrichtigung, z. B. von der erfolgten Übersendung einer Ware, von der Ausstellung eines Wechsels; Avis-Klausel , Vorbehalt in Verträgen, nach der Zahlungen an den Begünstigten nur dann geleistet werden, wenn dies vorher dem zur Zahlung Aufgeforderten mitgeteilt wird, z. B. als Mitteilung über Ausstellung eines Kreditbriefs an den, der zahlen soll. – Avisieren , schriftlich ankündigen; jemanden benachrichtigen, in Kenntnis setzen von etwas.