Avunkul ạ t
die bei manchen mutterrechtlichen Völkern übliche Wahrnehmung der Vaterpflichten durch den Onkel (Mutterbruder), was eine enge, auch erbrechtliche Bindung zwischen Onkel und Neffen (Schwestersohn) bzw. Nichten (Schwestertochter) schafft.
die bei manchen mutterrechtlichen Völkern übliche Wahrnehmung der Vaterpflichten durch den Onkel (Mutterbruder), was eine enge, auch erbrechtliche Bindung zwischen Onkel und Neffen (Schwestersohn) bzw. Nichten (Schwestertochter) schafft.