Babyjahr
ein zusätzliches Rentenversicherungsjahr für jedes Kind, das bis zum 31. 12. 1991 geboren ist; für Geburten ab 1992 werden drei Jahre Kindererziehungszeit als Beitragszeit für die Rentenversicherung angerechnet.
ein zusätzliches Rentenversicherungsjahr für jedes Kind, das bis zum 31. 12. 1991 geboren ist; für Geburten ab 1992 werden drei Jahre Kindererziehungszeit als Beitragszeit für die Rentenversicherung angerechnet.