Baisseklausel
1. Handelsklausel, nach der der Käufer zurücktreten darf, wenn er die Ware von anderer Seite billiger beziehen kann. – 2. Handelsklausel, nach der Preisnachlässe, die in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Lieferungstermin eintreten, zugunsten des Käufers bei der Preisgestaltung berücksichtigt werden.