Bannware
Gegenstände und Stoffe, die unmittelbar militärischen Zwecken dienen und für die gegnerische Streitmacht oder das gegnerische Gebiet bestimmt sind (Kriegskonterbande) . Diese Waren können in Kriegszeiten auch an Bord neutraler Schiffe beschlagnahmt und eingezogen werden.
Auch: Banngut, ; Konterbande