Bargebot
der vom Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung im Verteilungsverfahren bar zu entrichtende Betrag (§ 49 ZVG).
der vom Ersteher eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung im Verteilungsverfahren bar zu entrichtende Betrag (§ 49 ZVG).