Bauflucht
amtlich festgelegte Linie, bis zu der die Außenfläche der Umfassung eines Baus von der Seite des Grundstücks aus nach der Verkehrsfläche hin (straßen- oder platzseitige Bauflucht), nach einer seitlichen Nachbargrenze hin (seitliche Bauflucht) oder nach der hinteren Grenze hin (rückwärtige Bauflucht) vorgerückt werden darf.
Auch: Baulinie