Baukostenzuschuss

Zuwendung, die jemand an einen Bauherrn zum Zwecke der teilweisen Deckung der Baukosten bewirkt; nach dem 2. Weltkrieg verbreitetes, inzwischen aber überwundenes System, wonach Mieter solche Zuschüsse – als „verlorene Baukostenzuschüsse“ oder als Mietvorauszahlungen – leisten, um sich ein Mietrecht auf bestimmte Zeit zu sichern.