Bauleiter

verantwortlicher Fachmann, der die örtliche Aufsicht über die Ausführung eines Bauwerks hat. An größeren Baustellen bestehen für gewöhnlich zwei Bauleitungen: 1. Bauleiter des Bauunternehmers . Er ist u. a. für die planmäßige und zeitgerechte Ausführung sowie die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften verantwortlich und stellt die Abrechnung auf. – 2. der Bauleiter der Bauherrschaft wird gewöhnlich vom Büro des Entwurfsverfassers (Bauamt, Ingenieur- oder Architekturbüro) beigestellt. Er überwacht die Arbeitsausführung der Unternehmer, überprüft die Abrechnungen und veranlasst die Vergütung der erbrachten Bauleistungen.