Bayerisches Oberstes Landesgericht

Sitz München, einziges oberstes Landesgericht in der Bundesrepublik Deutschland; wurde aufgrund des Ländervorbehalts bei der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes errichtet und war in Bayern anstelle der Oberlandesgerichte insbesondere für Revisionen in Strafsachen und für weitere Beschwerden in der freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig; 2006 aufgelöst.