Beamtenversorgungsgesetz
Abkürzung BeamtVG , in der Fassung vom 24. 2. 2010, regelt die Versorgung aller deutschen Beamten sowie der Richter in Bund und Ländern. Die Versorgung umfasst: Ruhegehalt (nach mindestens 5-jähriger Dienstzeit), Unterhaltsbeitrag (bei geringerer Dienstzeit), Hinterbliebenen-Versorgung (Sterbe-, Witwen- und Waisengeld), Unfallfürsorge u. a. Durch den Verfassungsgrundsatz der Gleichberechtigung erhält auch der Witwer einer Beamtin Hinterbliebenen-Versorgung.