Bedarfsgegenstände

Gegenstände des täglichen Lebens, die mit dem Menschen direkt über die Haut oder indirekt, z. B. durch Kontakt, in Berührung kommen; dürfen bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch durch ihre stoffliche Zusammensetzung die menschliche Gesundheit nicht schädigen (z. B. keine giftige Farbe in der Zimmertapete, am Spielzeug, an Verpackungen für Lebensmittel, Tabak und Kosmetika). Näheres im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch in der Fassung vom 24. 7. 2009.