Bedürfnisprüfung
früher eine Voraussetzung für die Erlaubnis zum Betreiben mancher Gewerbe (z. B. Schankwirtschaft, Kleinhandel mit Branntwein). Die Erlaubnis wurde nur erteilt, wenn ein konkretes Bedürfnis vorlag, dessen Vorhandensein im Verwaltungsverfahren geprüft wurde. Heute begrenzt nur beim Güterfernverkehr mit Kraftfahrzeugen das öffentliche Verkehrsbedürfnis weiterhin die Zulassung (Güterkraftverkehrsgesetz); ähnlich im Personenbeförderungsgesetz von 1961.