B

Befangenheit

Wahrig

Be|fan|gen|heit 〈f. 20; unz.〉 1 Schüchternheit, Verlegenheit 2 〈Rechtsw.〉 Voreingenommenheit, Parteilichkeit ● er hat seine ~ völlig abgelegt; ihre ~ löste sich allmählich; eine Gerichtsperson wegen ~ ablehnen

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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