Befehls- und Kommandogewalt
die höchste militärische Weisungsbefugnis; liegt in der Monarchie beim Monarchen, in der Republik gewöhnlich beim Präsidenten. In Deutschland hat laut Art. 65a GG der Bundesminister der Verteidigung die Befehlsgewalt über die Streitkräfte. Mit der Verkündung des Verteidigungsfalls geht sie auf den Bundeskanzler über (Art. 115b GG).