Befriedung

völkerrechtliche Verpflichtung, in bestimmten Teilen des Staatsgebiets keine militärisch-kriegerischen Maßnahmen vorzunehmen oder zu dulden. Der ältere Sprachgebrauch nannte dies auch Neutralisation. Während die Demilitarisierung nur das Verbot der Errichtung militärischer Anlagen und der Stationierung von Truppen zum Inhalt hat, geht die Befriedung als Untersagung aller Kampfmaßnahmen weiter. Andererseits muss ein befriedetes Gebiet nicht entmilitarisiert sein.