Begierdetaufe
in der katholischen Lehre die sakramentale Wirkung, die bereits der öffentlich bekundete Wunsch eines gläubigen Ungetauften, die Taufe zu empfangen, haben kann: Wenn die Taufe aus äußeren Gründen (Krieg, Verfolgung, Tod o. Ä.) nicht in der Form einer liturgischen Feier gespendet werden kann, schließt bereits dieser Wunsch den Gläubigen in die Gemeinschaft Christi ein.