Beherrschungsvertrag
ein Unternehmensvertrag gemäß § 291 AktG, durch den eine AG die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt; bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung beider Gesellschaften.
ein Unternehmensvertrag gemäß § 291 AktG, durch den eine AG die Leitung ihrer Gesellschaft einem anderen Unternehmen unterstellt; bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung beider Gesellschaften.