Beleihungsgrenze
Grenze, bis zu der im Realkreditgeschäft Wertpapiere und Grundstücke beliehen werden; wird in Prozent des Wertes des Beleihungsgegenstands ausgedrückt.
Grenze, bis zu der im Realkreditgeschäft Wertpapiere und Grundstücke beliehen werden; wird in Prozent des Wertes des Beleihungsgegenstands ausgedrückt.