Benzinbleigesetz
Abkürzung BzBlG , das „Gesetz zur Verminderung von Luftverunreinigungen durch Bleiverbindungen in Ottokraftstoffen für Kraftfahrzeugmotore“ vom 5. 8. 1971 mit nachfolgenden Änderungen, ging dem Bundes-Immissionsschutzgesetz wegen der Eilbedürftigkeit voran und führte stufenweise zu erheblichen Verminderungen des durch Blei bedingten Umweltrisikos. Nach Verschärfung der EG-Benzinblei-Richtlinie vom 21. 7. 1987 wurde bleihaltiges Normalbenzin in Deutschland durch Änderung des Benzinbleigesetzes ab 1. 2. 1988 verboten. 1997 wurde auch die Abgabe verbleiten Superbenzins weitgehend eingestellt. Erst der Einsatz bleifreier Benzine ermöglichte die Verwendung von Kraftfahrzeug-Katalysatoren, da diese durch Bleiablagerungen funktionsunfähig werden. Andere eingesetzte metallische Kraftstoffzusätze unterliegen einem gesondert geregelten Zulassungsverfahren.