Bergregal
ursprünglich das vom deutschen König für sich beanspruchte alleinige Recht zum Abbau der Bodenschätze (insbesondere Silber und Salz); in der Goldenen Bulle von 1356 den Kurfürsten und im Westfälischen Frieden von 1648 auch den übrigen Fürsten überlassen. Im 19. Jahrhundert wurde das Bergregal durch die allgemeine Bergbaufreiheit abgelöst.