Berlinförderung

staatliche Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West), um deren Standortnachteile auszugleichen; bestand aus der Bundeshilfe zur Deckung des Haushaltsfehlbedarfs und den steuerlichen Vergünstigungen des Berlinförderungsgesetzes. 1951 – 1989 hat der Bund für die Berlinförderung 74 Mrd. Euro in Form von Steuererleichterungen ausgegeben, gleichzeitig betrug die Bundeshilfe 105 Mrd. Euro. Die Berlinförderung lief Ende 1994 aus.