Berufsrichter

in das Richterverhältnis im Dienst des Bundes oder eines Landes berufene Richter , deren berufliche Tätigkeit ganz oder überwiegend durch die Wahrnehmung des Richteramts ausgefüllt ist. Die Befähigung zum Richteramt wird durch juristische Ausbildung und zwei Prüfungen erworben. Nur Richter dürfen Recht sprechen; ihre Sonderstellung schließt aber auch die gleichzeitige Tätigkeit in der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt aus ( Gewaltenteilung ).