Berufsverbot
in der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er Jahren aufgekommene polemische Bezeichnung für die Nichtübernahme von Personen ins Beamtenverhältnis, wenn diese mit den politischen Aktivitäten der Betroffenen begründet wird (z. B. wegen Mitgliedschaft in einer kommunistischen Partei). Juristisch umstritten ist, ob die Einstellung allein aus diesen Gründen abgelehnt werden kann.