Beschlussfähigkeit

die Fähigkeit von Kollegialorganen öffentlicher oder privatrechtlicher Körperschaften, rechtswirksam Beschlüsse zu fassen. Beschlussfähigkeit liegt bei den meisten größeren Organen schon bei Anwesenheit eines bestimmten Teils (im Bundestag von mehr als der Hälfte) ihrer Mitglieder vor.