B

Beschwer

Wahrig

Be|schwer I 〈n. 11 od. f. 20; unz.; veraltet〉 Beschwernis, Last, Mühsal II 〈f. 20; Rechtsw.〉 nachteilige Abweichung der getroffenen von der beauftragten Gerichtsentscheidung (Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels)

Quelle: Wahrig Wissenschaftslexikon

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