Besoldungsordnung
in Deutschland die gesetzliche Festlegung der Grundgehälter von Beamten aller Stufen; seit 1975 einheitlich für Bund und Länder in Anlagen zum Bundesbesoldungsgesetz geregelt (Neufassung vom 19. 6. 2009). Dabei werden vier Besoldungsordnungen unterschieden: A, B, C und R, jede eingeteilt in Besoldungsgruppen: R erfasst nur Richter und Staatsanwälte, C nur beamtete Hochschullehrer, B zahlreiche Spitzenämter, A alle sonstigen Beamten.