Bestandvertrag

in Österreich zusammenfassende Bezeichnung für Miete und Pacht (§§ 1090 ff. ABGB, Mietrechtsgesetz). Vermieter oder Verpächter ist Bestandgeber , Mieter oder Pächter Bestandnehmer ; Gegenstand des Bestandvertrags ist die Bestandsache.