bestens
im Börsengeschäft die Vollmacht für den Beauftragten, ohne Limit möglichst vorteilhaft zu verkaufen; bei Ankäufen entsprechend: billigst .
Auch: bestmöglich
im Börsengeschäft die Vollmacht für den Beauftragten, ohne Limit möglichst vorteilhaft zu verkaufen; bei Ankäufen entsprechend: billigst .
Auch: bestmöglich