Betriebskrankenkassen
Abkürzung BKK ; Träger der gesetzlichen Krankenversicherung für einzelne Betriebe oder als sog. geöffnete BKK für alle Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf Betriebszugehörigkeit; zulässig für gewerbliche Betriebe mit regelmäßig mindestens 1000 Versicherungspflichtigen.