Bezirk
nach Bund und Ländern die dritte staatliche Verwaltungseinheit; wird von ernannten Berufsbeamten und dem Bezirkshauptmann verwaltet. Die Bezirksbehörde heißt Bezirkshauptmannschaft . Es werden unterschieden: 1. Verwaltungsbezirke, früher „politische Bezirke“ (15 landesunmittelbare Stadt- und 84 Landbezirke). 2. Gerichtsbezirke (200), 3. Gemeindebezirke: Wien und einige andere größere Städte sind in Gemeindebezirke unterteilt.