Biblioth ẹ kstantieme
die Vergütung, die von gewerblichen und öffentlichen Bibliotheken für die Ausleihe von urheberrechtlich geschützten Werken nach § 27 Urheberrechtsgesetz an den Urheber bzw. an seine Verwertungsgesellschaft zu zahlen ist.
die Vergütung, die von gewerblichen und öffentlichen Bibliotheken für die Ausleihe von urheberrechtlich geschützten Werken nach § 27 Urheberrechtsgesetz an den Urheber bzw. an seine Verwertungsgesellschaft zu zahlen ist.