Bigam i e
das Eingehen einer weiteren Ehe durch eine bereits verheiratete Person. Die Bigamie ist in Deutschland, der Schweiz und Österreich verboten, nichtig und strafbar.
Auch: Doppelehe
das Eingehen einer weiteren Ehe durch eine bereits verheiratete Person. Die Bigamie ist in Deutschland, der Schweiz und Österreich verboten, nichtig und strafbar.
Auch: Doppelehe