biogen ẹ tische Grundregel

von E. Haeckel (1866) formulierte, aber schon mehreren Vorgängern bekannte Regel über entwicklungsgeschichtliche Gesetzmäßigkeiten. Die biogenetische Grundregel besagt, dass „die Einzelentwicklung (Ontogenie) eine Wiederholung der Stammesentwicklung (Phylogenie) ist“. Danach wiederholt sich z. B. die Entwicklungsgeschichte des Menschen beim Embryo, der vor der Geburt ein dichtes Haarkleid, einen Schwanz und Greiffüße hat. Die Gültigkeit der biogenetischen Grundregel ist begrenzt. Die stammesgeschichtliche Veränderungen der Organismen werden in ihrer Ontogenese weder vollständig noch immer in ihrer ursprünglichen Reihenfolge wiederholt.

Auch: Rekapitulationstheorie