Blank ẹ ttgesetz
eine Rechtsvorschrift, die eine Rechtsfolge festlegt, jedoch die Bestimmungen der Voraussetzungen hierfür anderen Rechtsquellen überlässt.
eine Rechtsvorschrift, die eine Rechtsfolge festlegt, jedoch die Bestimmungen der Voraussetzungen hierfür anderen Rechtsquellen überlässt.