bl ạ nko
unbegrenzt, unausgefüllt; im Recht unbegrenzte Befugnis (Blankovollmacht) ; insbesondere eine vom Empfänger noch auszufüllende oder zu vervollständigende Urkunde, die der Aussteller bereits rechtswirksam unterzeichnet hat, z. B. Blankowechsel, Blankoakzept ; Blankett .