Bogen

Urkunde mit Dividendenscheinen (bei Aktien) oder Zinsscheinen (bei festverzinslichen Wertpapieren) und damit Bestandteil des Wertpapiers; gegebenenfalls enthalten die Bögen einen Erneuerungsschein , der zum Bezug eines neuen Dividendenscheinbogens oder Zinsscheinbogens berechtigt.