Lexikon
Bordẹll
Freudenhaus; öffentliches Hausein Unternehmen, dessen Räume der Bordellhalter Prostituierten, die von ihm wirtschaftlich abhängig sind, zur Ausübung der Prostitution überlässt, um daraus Gewinn zu erzielen.
Das Halten eines Bordells ist in Österreich (§ 214 StGB) und in der Schweiz (Art. 199 StGB) stets strafbar, in der Bundesrepublik Deutschland nur in schweren Fällen (§ 180a StGB), vielfach jedoch in der Form von Wohnheimen für Prostituierte polizeilich geduldet.
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