brennbare Flüssigkeit
Begriff der Gefahrstoffverordnung , bezeichnet einen Stoff, der bei 35 °C weder fest noch pastös ist und bei 50 °C einen Dampfdruck von 3 · 10 5 Pa aufweist. Die Gefahrstoffverordnung unterteilt in hoch entzündliche brennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt unter 0 °C, Siedepunkt bis 35 °C), leicht entzündliche brennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt unter 21 °C) und entzündliche brennbare Flüssigkeiten (Flammpunkt zwischen 21 und 55 °C).